I. Allgemeine Regelungen
§ 1 Vertragsgegenstand
1) Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die anwendbaren Vorschriften über den Kauf der „Software“. Pflege- und Wartungsleistungen werden unbeschadet bestehender Gewährleistungsrechte des Kunden nicht geschuldet.
3) Dem Kunden werden die Nutzungsrechte an der „Software“ endgültig und vorbehaltslos überlassen. Die Einzelheiten finden sich unter II. Kauf.
§ 2 Definitionen
1) „Software“ bezeichnet die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses jeweils aktuelle, im Angebot der FINARIS genau bezeichnete Version der Software RapidRep Desktop Edition.
2) „Systemumgebung“ bezeichnet die zum Betrieb der „Software“ erforderliche Hardware und Software. Es gelten die Systemvoraussetzungen pro Produkt:
- Systemanforderungen Test Suite
- Systemanforderungen Reporting Suite
- Systemanforderungen Quality Master
3) „Bereitstellung“ bezeichnet die Übergabe der „Software“ per Download.
4) „Dokumentation“ bezeichnet die Bedienungsanleitung für den Kunden, bestehend aus besteht aus den von FINARIS herausgegebenen elektronischen und schriftlichen Anwenderhilfen, Spezifikationen und Beschreibungen.
5) „Update“ bezeichnet einen zur Korrektur oder Umgehung von Fehlern der „Software“ entwickelten Programmstand, der dem Kunden von FINARIS zur Verfügung gestellt wird und der nur sehr beschränkten Funktionstests, Systemtests, Regressionstests oder sonstigen Testverfahren unterzogen wurde, die FINARIS ansonsten als Teil der normalen Qualitätssicherung anwendet. Das Ziel eines „Updates“ ist die schnellstmögliche Bereitstellung einer Fehlerkorrektur. Jedes „Update“ ist durch seine Versionsnummer eindeutig identifizierbar.
§ 3 Bestellvorgang, Vertragsschluss
1) Der Bestellvorgang gestaltet sich wie folgt:
Produkte und Preise der RapidRep Desktop Edition sind auf der Website http://www.rapidrep.com/kaufen gestaffelt nach der Anzahl der zu erwerbenden Lizenzen zu sehen. Diese Ansicht unterliegt zwar ständiger und sorgfältiger Kontrolle, ist aber gleichwohl unverbindlich und verpflichtet FINARIS nicht dazu, Verträge zu den aufgeführten Konditionen mit jedem Interessenten abzuschließen.
Der Kunde klickt in der Preismatrix auf die gewünschte Kombination aus Produkt, Anzahl und Wartung und gelangt auf ein Formular, in dem die Auswahl noch einmal ausführlich dargestellt wird.
Der Button „Angebot per E-Mail anfordern“ erscheint nur, falls der Kunde angemeldet ist. Ansonsten erscheint ein Hinweis, wie sich der Kunde anmelden bzw. neu registrieren kann. Die E-Mail seitens des Kunden stellt kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Nach erfolgter Bearbeitung wird FINARIS in einer weiteren E-Mail ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zu den darin genannten Konditionen abgeben.
Diese E-Mail enthält einen Link zum Abruf der für den Vertrag maßgeblichen Geschäftsbedingungen der FINARIS, einen Link zum Abruf der Leistungsbeschreibung der „Software“ inklusive der erforderlichen „Systemumgebung“ und einen Link zum Abruf der aktuellen Preislisten für Kauf und Wartung der „Software“.
Die Annahmeerklärung des Kunden erfolgt in Textform als Antwort auf die E-Mail mit dem FINARIS Angebot.
Nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Zahlungsaufforderung der bei Vertragsschluss fälligen Rechnungsbeträge per E-Mail als PDF-Datei zugeschickt. In derselben E-Mail erhält der Kunde einen Link zum Download der „Software“.
Beim ersten Öffnen der „Software“ wird der Kunde auf die RapidRep-Aktivierungsseite weitergeleitet. Dort kann der Kunde einen vorläufigen Aktivierungskey herunterladen, mittels dessen die „Software“ sofort (noch vor dem Zahlungseingang) aktiviert werden kann. Die Laufzeit dieses vorläufigen Aktivierungskeys ist auf 14 Tage beschränkt.
2) Der Vertrag und eine Dokumentation des Bestellvorgangs sowie die Registrierungsdaten werden nach Vertragsschluss bei der FINARIS ausschließlich zu Zwecken der Vertragsdurchführung und Zahlungsabwicklung gespeichert.
3) Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen kann der Kunde vor Vertragsschluss die in Abs. 1 genannten Dokumente mit Ausnahme der Dokumentation des Bestellvorgangs selbst herunterladen und dauerhaft abspeichern.
§ 4 Zahlung, Aufrechnung
1) Die in der – in der Bestellbestätigung enthaltenen – prüffähigen Rechnung aufgeführten Rechnungsbeträge sind von dem Kunden binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss auf eines der angegeben Konten der FINARIS zu überweisen. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, wird FINARIS Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB geltend machen. Etwaige weitere Schadensersatzansprüche wegen des Verzuges bleiben hiervon unberührt.
2) Aufrechnungen des Kunden gegen die in der Rechnung angegeben Rechnungsbeträge sind nur möglich mit Forderungen, die von der FINARIS unbestritten oder gerichtlich anerkannt sind. Unbeschadet dessen ist das Recht des Kunden zur Aufrechnung nicht ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die zur Aufrechnung gestellten Forderungen auf Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungsmehrkosten beruhen.
§ 5 Bereitstellung, Installation
1) Nach Ausgleich der Rechnung durch den Kunden wird FINARIS diesem in einer E-Mail an die bei der Dateneingabe angegebene E-Mail-Adresse einen zeitlich unbeschränkten Aktivierungsschlüssel zur Verfügung stellen. Die „Bereitstellung“ ist erfüllt, wenn FINARIS dem Kunden einen Link mit der Internetadresse zur Verfügung gestellt hat, die „Software“ dort abrufbar ist und sie der Kunde aktiviert hat. Der Kunde gerät mit der Annahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung des Aktivierungsschlüssels die Datei herunterlädt und die Software freischaltet.
2) Der Kunde installiert die „Software“ und alle nachfolgenden „Updates“ selbst.
§ 6 Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche
1) FINARIS übernimmt keine Haftung für entstandene Schäden wie insbesondere Datenverluste oder Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde nicht produktiv mit der „Software“ arbeiten kann, sofern diese Schäden dadurch entstehen, dass es der Kunde unterlassen hat, die „Software“ und die mit ihr verarbeiteten Daten in angemessen Zeiträumen unter Anwendung einer dem jeweils aktuellen und bewährten Stand der Technik entsprechenden Mitteln zu sichern.
2) Die Kompatibilität der „Software“ zu bestehenden Hard- wie auch Softwarekonfigurationen des Kunden wird nur zu dem ausdrücklich zum Zeitpunkt des Vertragsschluss erwähnten „Systemumgebung“ gewährleistet. FINARIS übernimmt grundsätzlich keine Haftung für die Kompatibilität der „Software“ zu anderen Hardware- oder Softwarekonfigurationen des Kunden, die nach der Bestellung durch den Kunden geändert wurden. Abweichungen sind gesondert zu vereinbaren. Sofern der Kunde ohne Zustimmung der FINARIS die für die ordnungsgemäße Funktion der „Software“ erforderliche „Systemumgebung“ nach der Installation ändert, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht durch die Veränderung der „Systemumgebung“ verursacht wurde. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde die „Software“ selbst geändert hat.
3) Die Haftung für Schäden, die als Ersatz unmittelbarer Aufwendungen aus einer verspäteten Lieferung von „Software“ geltend gemacht werden, wird der Höhe nach auf 15% des jeweiligen Auftrags begrenzt.
§ 7 Höhere Gewalt
1) Wird FINARIS an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die sie trotz der ihr zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B.
- Betriebsstörungen,
- behördliche Eingriffe,
- Energieversorgungsschwierigkeiten,
- Streik oder Aussperrung,
sei es, dass diese Umstände im Bereich der FINARIS oder im Bereich ihrer Lieferanten eintreten, verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang, maximal aber um die Zeitspanne von acht Wochen.
2) Wird durch die oben genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird die FINARIS von ihren Leistungsverpflichtungen befreit.
§ 8 Sonstiges
1) Diese Vertragsbedingungen sind in deutscher und englischer Sprache abrufbar. Im Fall von Abweichungen zwischen beiden Fassungen der Vertragsbedingungen ist die deutsche Version maßgebend.
2) Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzbestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.
3) Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
4) Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der FINARIS, sofern nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ein anderes Gericht ausschließlich zuständig ist.
5) Es gelten die Datenschutzbestimmungen der FINARIS (siehe http://www.rapidrep.com/de/datenschutz), mit denen sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Diese sind integraler Bestandteil dieses Vertrags.
II. Kauf
§ 9 Übertragung von Nutzungsrechten
1) Gegenstand dieser Lizenzbedingungen ist die „Software“ in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Version, bestehend aus der Kopie des jeweiligen Computerprogramms im Objektcode und einem Exemplar der dazugehörigen „Dokumentation“. Diese Lizenzbedingungen gelten darüber hinaus für sämtliche später erstellten Versionen der „Software“, einschließlich „Updates“.
2) Der Kunde erhält zunächst das auf einen Zeitraum von 14 Tagen begrenzte, nicht ausschließliche, räumlich unbegrenzte Recht, die „Software“ zur bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung zum eigenen Gebrauch zu nutzen.
3) FINARIS behält sich die Übertragung der Nutzungsrechte an der dem Kunden gelieferten „Software“ bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel gilt der Vorbehalt bis zu deren Einlösung. Das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte und unwiderrufliche Recht, die „Software“ zur bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung zum eigenen Gebrauch zu nutzen, geht erst mit der vollständigen Zahlung auf den Kunden über.
4) Der Kunde ist nicht berechtigt, an der „Software“ einschließlich der „Dokumentation“ angebrachte Schutzrechtshinweise, insbesondere Copyright-Vermerke oder Marken sowie Seriennummern, Lizenzcodes oder Sicherungsmechanismen zu verändern, zu entfernen oder zu umgehen.
5) Der Kunde ist nicht berechtigt, die „Software“ abzuändern, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu portieren, zurück zu entwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder durch sonstige Eingriffe in die „Software“ deren Quellcode zu ermitteln, es sei denn, dies ist durch zwingende gesetzliche Regelungen (§ 69b UrhG) ausdrücklich erlaubt.
6) Vertraglich untersagt ist die Nutzung der „Software“ im Rahmen von Virtualisierungsdiensten, bei denen im Rahmen eines Remotezugriffes auf die Programme zugegriffen und diese zur Erzielung von bestimmten Berechnungen verwendet werden können, ohne dass die „Software“ in den Arbeitsspeicher eines Rechners geladen werden muss.
7) Die „Software“ darf nur auf einer der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechenden Anzahl von Rechnern installiert werden. Installation meint die dauerhafte Speicherung auf dem Rechner sowie die zur Nutzung der Funktionen der „Software“ erforderliche flüchtige Speicherung der „Software“ in den Arbeitsspeicher. Die „Software“ darf nicht in ein Netzwerk oder auf eine andere HardwareKonfiguration, bei der sie für mehr als die vereinbarte Anzahl von Arbeitsplätzen simultan zugänglich ist, kopiert oder installiert werden. Der Kunde kann ggf. Zusatzlizenzen erwerben.
8) Das Recht des Kunden, eine Sicherungskopie der „Software“ herzustellen und auf einem Rechner oder einem externen Datenträger zu speichern, bleibt unberührt.
9) Der Kunde ist berechtigt, die „Software“ unter gleichzeitiger Übertragung seiner Nutzungsrechte an einen Dritten weiterzugeben. Die „Software“ darf nur insgesamt mit allen Produktbestandteilen (insbesondere mit sämtlichen Datenträgern, „Updates“, „Dokumentation“ usw.) weitergegeben werden, die Weitergabe von einzelnen Bestandteilen oder Kopien der „Software“ ist nicht gestattet. Der Dritte muss diese Lizenzbedingungen anerkennen.
10) Der Kunde hat FINARIS die Weitergabe unverzüglich anzuzeigen.
11) Mit der Übergabe erwirbt der Dritte die Nutzungsrechte an der „Software“. Gleichzeitig erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden. Dieser ist verpflichtet, sämtliche bei ihm verbliebenen Kopien der „Software“ umgehend zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für Sicherungskopien.
§ 10 Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen; Verjährung
1) Der Kunde hat die „Software“ anhand der ihm übersandten Leistungsbeschreibung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel binnen einer angemessenen Zeitspanne zu rügen. Rügt er nicht oder zu spät, verliert der Kunde seine Rechte zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen (§ 377 HGB).
2) FINARIS leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt sie nach ihrer Wahl dem Kunden einen neuen, mangelfreien Stand der „Software“ oder beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt es auch, wenn FINARIS dem Kunden durch Lieferung neuer Software zumutbare Ersatzlösungen bereitstellt, die die Auswirkungen des Mangels vermeiden, wenn deren Einsatz dem Kunden zumutbar ist.
3) Schlägt eine der Schwere des Mangels angemessene Anzahl von Versuchen der Nacherfüllung fehl und ist diese nicht innerhalb zumutbarer Zeit erfolgt, so ist der Kunde berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
4) Das Recht zur Geltendmachung des Rücktritts wegen des Vorliegens eines unwesentlichen Mangels, der die Nutzbarkeit der Funktionen der „Software“ nicht wesentlich einschränkt, ist ausgeschlossen. Für die Leistung von Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gelten die unter I. Allgemeine Regelungen festgelegten Grenzen.
5) Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate und beginnt mit der „Bereitstellung“ der „Software“; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber der FINARIS. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die infolge eines Mangels der „Software“ geltend gemacht werden, der vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit sowie Schäden, die infolge einer Verletzung von Garantiezusagen entstehen. Hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
III. Lieferung von Updates zur Fehlerbehebung
§ 11 Voraussetzungen für Pflege- und Updateleistunge
1) Qualitätssicherung
Jegliche Änderung der „Software“ selbst oder der „Systemumgebung“ kann theoretisch zu einer Fehlfunktion der gepflegten Software führen. Im Grundsatz hat jede Änderung nach dem Prozess Datensicherung, Test der Datensicherung, Test der neuen Software in der alten Systemumgebung / Test der alten Software in der geänderten Systemumgebung, Produktivsetzen zu erfolgen.
Vor einer Änderung im Sinne dieses Absatzes ist durch den Kunden eine Datensicherung aller Daten und der gepflegten Software durchzuführen, die für die ordnungsgemäße Funktion der gepflegten Programme selbst und der für ihren Betrieb erforderlichen Systemumgebung erforderlich sind. In angemessen Intervallen ist vom Kunden zu überprüfen, ob
a) die richtigen Daten gesichert werden und
b) ob die Rücksicherung der Daten innerhalb einer vom Kunden akzeptierten Zeitspanne wieder ein produktives Arbeiten mit der Software und den Daten selbst erlaubt.
2) Aktualisierung der Software
FINARIS wird dem Kunden „Updates“ der „Software“ ausschließlich über ihre Internetseiten zur Verfügung stellen. Sobald ein „Update“ verfügbar ist, wird der Kunde hierüber per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse informiert; zugleich erhält er einen Link, über den der jeweilige neue Programmstand abrufbar ist.
§ 12 Umfang Pflegeservice
Der Wartungs- und Pflegevertrag für die „Software“ umfasst im Einzelnen die folgenden Leistungen:
1) Fehlerbeseitigung
Im Premium Online Forum hat der Kunde die Möglichkeit, auftretende Fehler der „Software“ zu dokumentieren. Diese Fehler werden von FINARIS im Rahmen der Weiterentwicklung der „Software“ in Form eines „Updates“ nachgebessert. Die Ansprüche des Kunden richten sich insoweit nach § 10.
2) Premium-Zugang Online-Forum
Fehler- oder Störungsmeldungen sowie sonstige Supportanfragen können über das RapidRep-Kundenportal im Internet übermittelt werden. Mit dem Premium-Zugang werden Anfragen im Online-Forum priorisiert bearbeitet.
Support im Sinne dieser Vorschriften ist jede problembezogene Antwort auf die Darstellung eines softwaretechnischen Problems des Kunden im Zusammenhang mit den zu pflegenden Programmen. Nicht zu den Aufgaben des Online-Forums gehören die Klärung inhaltlicher und organisatorischer Fragen sowie die Einweisung in die Funktionalität der Software.
§ 13 Mitwirkungspflichten
Dem Kunden obliegen insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:
1) Aktive Mitarbeit
Der Kunde wird Fehler und Störungen im Premium Online-Forum möglichst detailliert erfassen und für weitere Nachfragen zur Verfügung stehen. Eine Fehlermeldung muss Informationen über die Art des Mangels, das Modul in dem der Mangel aufgetreten ist, die Versionsnummer sowie die Arbeiten, die am Computer bei Auftreten des Mangels durchgeführt wurden, enthalten. FINARIS erhält bei Bedarf Zugriff auf ein Diagnosepaket, das der Kunde in der „Software“ auf Knopfdruck erzeugen kann.
2) Aktualisierung von Programmen und/oder Programmteile
Der Kunde wird die von FINARIS erhaltenen „Updates“ nach näheren Hinweisen von FINARIS einspielen und immer die von FINARIS mitgeteilten Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung einhalten. Er wird hierzu insbesondere die von FINARIS über ihre Internetseiten zur Verfügung gestellte weiterentwickelte bzw. angepasste Software herunterladen und in sein Hardwaresystem einspielen. Die Installation der von der FINARIS bereitgestellten Software erfolgt über Installationsroutinen oder Austausch einzelner Komponenten durch entsprechend geschultes Personal des Kunden.
3) Bestätigung der Fehlerbehebung
Der Kunde sollte die ordnungsgemäße Fehlerbehebung innerhalb von 14 Tagen über die Kundenbetreuung oder das FINARIS-Kundenportal bestätigen. Erfolgt keine Bestätigung durch den Kunden, so kann FINARIS die Fehlerbehebung nach 14 weiteren Tagen als bestätigt markieren.
4) Update von Betriebssystem oder Datenbank
Es obliegt dem Kunden die Soft- und Hardwareumgebung der „Software“ ordnungsgemäß zu warten.
Dem Kunden wird empfohlen, die Durchführung von Betriebssystem- oder Datenbankupdates aufgrund technischen Fortschritts und/oder zur Fehlerbehebung, welche die jeweiligen Lieferanten/Hersteller als Problemlösung anbieten oder zur Bedingung für die weitere Pflege machen, zuzulassen. Dem Kunden ist bekannt, dass Mängel in der „Software“ auch an der verwendeten Betriebssystem- oder Datenbankversion liegen können. Sofern FINARIS nachweisen kann, dass Mängel in der „Software“ durch Verwendung neuer Betriebssystem- oder Datenbankversionen behoben werden, verzichtet der Kunde für diese Mängel solange auf sein Recht zur Mängelbeseitigung, wie er weiterhin seine ältere Betriebssystem- oder Datenbankversion einsetzt. Hierbei gelten die Systemfreigaben laut aktuell gültiger Systemvoraussetzungen, welche als Dokument über den Internet-Download zur Verfügung stehen.
5) Anpassung der Hardware, Betriebssystem und Datenbanksystem
Der Kunde hat selbst für eine lauffähige, betriebsbereite und den Anforderungen entsprechende Hardware zu sorgen. Der Kunde wird, soweit dies für neue „Updates“ der „Software“ erforderlich ist, Anpassungen der Hardware, sowie die Durchführung von Betriebssystem- und/oder Datenbankupdates, auf seine Kosten rechtzeitig durchführen und betriebsbereit zur Verfügung stellen. FINARIS wird den Kunden frühzeitig auf derartige Änderungen hinweisen. Die unterstützten Betriebssysteme und Datenbanken sind in den aktuell gültigen Systemvoraussetzungen dokumentiert, welche über den Kundenbereich auf den Internetseiten der FINARIS zur Verfügung stehen.
§ 14 Nutzungsrechte
1) Der Kunde erhält an den Vertragsgegenständen, die ihm FINARIS im Rahmen ihrer Pflegeverpflichtungen nach diesem Vertrag überlässt (z.B. „Updates“, ergänzte „Dokumentation“) ein Nutzungsrecht in dem durch Teil II – Kauf gewährten Umfang. Liegen der im Rahmen der Pflege gelieferten Software gesonderte Nutzungsbedingungen bei, so sind diese maßgebend.
2) Nimmt der Kunde ein „Update“, so erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an dem ersetzten Vertragsgegenstand. Der ersetzte Vertragsgegenstand ist unverzüglich zu löschen oder zu vernichten oder an FINARIS zu senden. Dies gilt nicht für Sicherungskopien, welche für den erforderlichen Sicherungszeitraum aufbewahrt werden dürfen.